Analyse auf Asbest und künstliche Mineralfasern, KMF
Als akkreditiertes und unabhängiges Prüf-Labor, mit inzwischen fast 20 Jahren Erfahrung auf dem Gebiet der Asbest-Analytik, bieten wir Ihnen schnell und zuverlässig die Analyse von
Luft-, Staubkontakt- und Materialproben auf
Asbest und
künstliche Mineralfasern (KMF).
Allgemeine Informationen zu Asbest
Der Begriff Asbest steht für eine Gruppe sehr beständiger und nicht brennbarer Minerale mit faseriger Struktur. Bis Anfang der 90er Jahre wurden sie vorwiegend zur Wärmeisolation oder zum Brandschutz genutzt. Asbest findet sich in Bremsbelägen und Kupplungen, in Elektrogeräten, in Maschinen und technischen Anlagen, in Heizungen und vor allem als Baustoff in sehr vielen Gebäuden.
Asbestfasern, die in die Lunge gelangen, können eine so genannte Asbestose auslösen, eine Verhärtung und Vernarbung des Bindegewebes, und Krebs erzeugen.
Inzwischen wurde auch für Asbestersatzstoffe, wie künstliche Mineralfasern (KMF), nachgewiesen, dass sie Krebs auslösen können.

Chrysotilasbest in Faserzement
Unsere Analyse-Leistungen rund um Asbest
- Die Begutachtung von Messfiltern zur Luftuntersuchung (Raumluftmessung, Freigabemessung, Erfolgskontrollmessung, Status-quo-Messung im Rahmen einer Asbest - Sanierung) gemäß den Richtlinien VDI 3492, VDI 3861 (Blatt 2), BGI 505-46, ISO 14966 auf Asbest und KMF
- Analyse von Materialproben und Staubproben auf Asbest gemäß Richtlinie VDI 3866 (Blatt 5)
- Analyse von Materialproben und Staubproben auf lungengängige, künstliche Mineralfasern, sog, "WHO - Fasern"
- Bestimmung geringer Massengehalte von Asbestfasern in Pulvern, Pudern und Stäuben mit REM/EDX gemäß BIA-Verfahren 7487 (in Verbindung mit TRGS 517). Zur Untersuchung von natürlichen, asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen (z.B. Straßenbelägen, Asphalt)

Amphibolasbestfasern
hier finden Sie weitere Infomationen zur Klassifizierung künstlicher Mineralfasern - Seit Dezember '95 sind wir nach § 26 BImSchG als Stelle zur 'Ermittlung der Emissionen staubförmiger Stoffe, insbesondere faserförmiger Stäube (nur Analytik)¹ durch das Niedersächsische Umweltministerium bekanntgegeben.
- Darüber hinaus haben wir an beiden Ringversuchen des VDI zur ‚Auswertung von Meßfiltern nach Richtlinie VDI 3492, Bl. 2, Messen anorganischer faserförmiger Partikel - Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren' mit Erfolg teilgenommen.
Themenbezogene Downloads
TRGS 517
TRGS 519
TRGS 521
TRGS 900
TRGS 905
Gefahrstoffverordnung
BGI 505-46
Asbestrichtlinie