Prüfungen auf RoHS-Konformität nach Richtlinie 2002/95/EG (RoHS)

Die EG-Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten ist seit dem 1. Juli 2006 in Kraft und regelt die Verwendung von Gefahrstoffen in Geräten und Bauteilen.
Sie wird zusammenfassend mit dem Kürzel RoHS (engl. Restriction of the use of certain hazardous substances, „Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe“) bezeichnet.

Das Ziel ist dabei, im Zuge der massiven Ausweitung von Wegwerfelektronik äußerst problematische Bestandteile aus den Produkten zu verbannen.

Dies betrifft
  • Blei
  • Quecksilber
  • Cadmium
  • sechswertiges Chrom
  • Polybromierte Biphenyle (PBB)
  • Polybromierte Diphenylether (PBDE).

Dazu gehört unter anderem, die bleifreie Verlötung elektro-nischer Bauteile durchzusetzen, giftige Flammhemmer bei der Herstellung von Kabeln zu verbieten sowie die Einführung entsprechender Ersatzprodukte zu verstärken. Des Weiteren müssen auch die verwendeten Bauteile und Komponenten selbst frei von entsprechenden Stoffen sein.

Zur Überprüfung der Grenzwerte:
  • maximal 0,01 Gewichtsprozent Cadmium
  • maximal je 0,1 Gewichtsprozent Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, PBB und PBDE.

ist nach DIN EN 623211) die Röntgenfluoreszenzanalyse als Screeningverfahren zugelassen.

1) DIN EN 62321: Verfahren zur Bestimmung von Bestandteilen der sechs Inhaltsstoffe (Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl, polybromierter Diphenylether), die in Produkten der Elektrotechnik einer Beschränkung unterworfen sind. (Deutsche Fassung prEN62321:2006)

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 Richtlinie 2002/95/EG (RoHS)
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