Bestimmung des Kanzerogenitätsindex KI an künstlichen Mineralfasern, KMF

Als akkreditiertes und unabhängiges Prüflaboratorium mit inzwischen fast 20 Jahren Erfahrung auf diesem Gebiet …

… bieten wir Ihnen die Klassifikation künstlicher Mineralfasern hinsichtlich Ihres krebserzeugenden Gefährdungspotentials durch

  • Die Prüfung künstlicher Mineralfaser-Produkte auf das Vorhandensein lungengängiger WHO-Fasern mittels Rasterelektronenmikroskopie (REM) > mehr
  • Die Bestimmung des Kanzerogenitätsindex (KI) nach dem BIA-Verfahren 7488 zur Ermittlung des krebserzeugenden Gefährdungspotentials entsprechend der Gefahrstoffverordnung

Informationen zum Kanzerogenitätsindex

Für die Einstufung der Gefährlichkeit von künstlichen Mineralfasern, KMF, die lungengängige WHO-Fasern enthalten (Glaswolle, Steinwolle, Basaltwolle, etc.) beim Umgang, wurde in TRGS 905 der Kanzerogenitätsindex [KI] festgelegt. Der KI wird nach der stofflichen Zusammensetzung der zu bewertenden Mineralfasern ermittelt.
Er ergibt sich gemäß BIA-Verfahren 7488 aus der Summe der Massengehalte (in MA%) von Na2O, K2O, CaO, MgO, BaO und B2O3 abzüglich des doppelten Massegehaltes von Al2O3.
Rasterelektronenmikroskopische Aufnahme von WHO-Fasern in einer Basaltwoll-Probe - Bildbreite ca. 10 µm
WHO-Faser in Dämmstoff

Glasige Mineralfasern werden nach dem KI entsprechend der Gefahrstoffverordnung (Anhang I, Punkt 1.4.2.1) wie folgt eingeteilt, wenn sie in ihren Abmessungen der WHO - Faser - Definition: (Länge > 5µm, Durchmesser < 3 µm, Verhältnis Länge : Durchmesser > 3 : 1) entsprechen:

  • Glasige WHO-Fasern mit einem Kanzerogenitätsindex KI <= 30 werden in Kategorie 2 (krebserzeugend) eingestuft.
  • Glasige WHO-Fasern mit einem Kanzerogenitätsindex KI > 30 und KI < 40 werden in Kategorie 3 (mögliche krebserzeugende Wirkung) eingestuft.
  • Für glasige WHO-Fasern erfolgt keine Einstufung als krebserzeugend, wenn deren Kanzerogenitätsindex KI >= 40 beträgt.

Die Prüfung auf das Vorhandensein von WHO - Fasern erfolgt rasterelektronenmikroskopisch.

 TRGS 905
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